
Der Energieausweis für Gebäude wurde von der Bundesregierung eingeführt, um den Verbraucher - also den Käufer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses - vor der Kauf- oder Mietentscheidung über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren.
Ähnliches kennen wir schon seit vielen Jahren von Waschmaschine, Geschirrspüler oder Kühlschrank. Wir merken es bei unseren eigenen Entscheidungen: Niemand von uns würde ein Gerät der Effizienzklasse D oder E kaufen. Deshalb sind solche Geräte inzwischen fast vom Markt verschwunden. Das Energieeffizienzlabel hat also seinen Zweck erfüllt: Heutige Elektrogeräte verbrauchen wesentlich weniger Strom als früher.
Dieses Ziel kann auch bei Immobilien erreicht werden. Auch hier sollen die Energieschleudern vom Markt verschwinden und die Hauseigentümer sollen angeregt werden, ihr Gebäude energetisch zu sanieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie als Käufer oder Mietinteressent aktiv nach dem Energieausweis fragen. Denn nur dann muss er Ihnen vorgelegt werden. Kann der Verkäufer oder Vermieter Ihnen den Energieausweis nicht vorlegen, hat er schon eine Ordnungswidrigkeit begangen. Viele Leute - gerade in Ballungsräumen mit Wohnungsmangel - haben Angst, die Wohnung nicht zu bekommen, wenn Sie auf den Ausweis bestehen. Angst muss aber in diesem Fall auch der Verkäufer oder Vermieter haben: Gerade dann, wenn er einen Interessenten abweist, weil der einen Energieausweis sehen wollte, besteht die Gefahr, dass dieser ihn anzeigt.
Fragen Sie also nach dem Energieausweis. Dann wissen Sie, was auf Sie zukommt und vermeiden böse Überraschungen bei der Nebenkostenabrechnung.
Sollten Sie als Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie noch keinen Energieausweis haben, wenden Sie sich an uns, wir stellen Ihnen gerne einen rechtssicheren Ausweis aus.
Ihr Energieberater

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